Informationenrund um den Kirmeslauf


5. Gesmolder Kirmeslauf

Der Gesmolder Kirmeslauf ist ein klassischer Volkslauf mit Kinderrennen, Walking- und Jedermannstrecke sowie einem 10 km Hauptlauf. Nach der virtuellen Version im Jahr 2020 und der Komplettabsage 2021 freuen wir uns, dass der SV Viktoria Gesmold in diesem Jahr zum 5. Gesmolder Kirmeslauf einladen kann. Die Veranstaltung bietet am Vorabend der Kirmes für jede Ambition und für jedes Alter den passenden Wettkampf rund um die Gesmolder Kirmesmeile. Für die Bambinis und Kinder gibt es eine Strecke durch das Unterdorf und die älteren Teilnehmenden begeben sich auf einen Rundkurs hoch zum Loh. Auch im Angebot ist ein Walking-Wettbewerb. Alle Strecken starten und enden im Herzen des abgesperrten Kirmesplatzes an der Linde.

Läufer

Der Lauf ist für alle gedacht, die sich vor Kirmes noch einmal richtig sportlich betätigen möchten. Dabei ist es egal, ob man nur mal in den Laufsport reinschnuppern, mit Freunden und Bekannten locker Walken möchte oder den Kirmeslauf in die Vorbereitung auf einen ambitionierten Halbmarathon einbaut: Der Gesmolder Kirmeslauf bietet für jede Teilnehmerin und für jeden Teilnehmer die passende Strecke. Für die Kinder orientieren sich die Streckenlängen an den Empfehlungen des NLV – hier steht klar der Spaß an der Bewegung im Vordergrund.

Anmeldung

 

Die Anmeldung zur Teilnahme an den verschiedenen Läufen erfolgt in diesem Jahr vollständig über die Seite laufen-os.de.

 

Zeitplan und Startgebühren

Startzeit

Bezeichnung

Distanz

Startgebühr

17:00 Uhr

Beginn der Veranstaltung

17:10 Uhr

Bambinilauf U6

800 m

3.00 €

17:30 Uhr

Kinderlauf U12

2 x 800 m

3.00 €

18:00 Uhr

Jedermannlauf

2 x 3 km

3.00 € Jg. 2004 und jünger

6.00 € Jg. 2003 und älter

18:05 Uhr

Walking

2 x 3 km

3.00 € Jg. 2004 und jünger

6.00 € Jg. 2003 und älter

18:45 Uhr

Hauptlauf

3 x 3,3 km

3.00 € Jg. 2004 und jünger

6.00 € Jg. 2003 und älter

 

 

Verpflegung

 

Auf dem roten Platz an der Linde werden den Besuchern, Fans und Zuschauern Speisen und Getränke zum Verkauf angeboten. Die Gesmolder Brauereigemeinschaft verkauft Getränke, natürlich auch das selbstgebraute „Westberghöfener Käuzchen“. Die aus dem Verkauf erzielten Erlöse gehen direkt an die wohltätigen Projekte, die dieser Verein aktuell unterstützt. Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Läufe gibt es Getränke und Obst kostenlos gestellt. Die Nachwuchsläuferinnen und –Läufer dürfen sich darüber hinaus – dank unserer Unterstützer – noch auf das ein oder andere kleine Präsent freuen.

 

 

Organisatorische Hinweise:

  • Die Zeitnahme erfolgt ausschließlich mittels Registrierung der Startnummern der Teilnehmenden bei Ankunft im Ziel. Es ist also keine Messung per Chip möglich.
  • Das Startgeld wird bitte im Vorfeld der Läufe im Rahmen der Startnummernausgabe entrichtet.
  • Alle Teilnehmer/innen sind über den NLV versichert.
  • Nachmeldungen sind auch am Tag der Veranstaltung möglich (Aufpreis Erwachsene: +2€, Kinder 0€).
  • Die Siegerehrungen werden im Anschluss der Läufe an der Linde durchgeführt.
  • Taschen können an der Linde abgeben werden. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung.
  • Duschmöglichkeiten können nicht angeboten werden.
  • Die Einnahmen kommen vollständig wohltätigen Zwecken zu Gute.
  • Für das leibliche Wohl wird gesorgt sein.
  • Als Parkplatz steht die Kirmesparkfläche der Pfadfinder zur Verfügung.
  • Kostenloser Urkundendruck ist unter www.laufen-os.de möglich.

 

Unterstützer

Ohne die Unterstützung von verschiedenster Seite wäre der Kirmeslauf nicht vorstellbar. Vielen Dank!

 

 

 

Inhalt


Haftungsausschluss

Der Veranstalter des “5. Gesmolder Kirmeslaufes 2022” ist der

SV Viktoria Gesmold e.V.

Olthausweg 12

49326 Melle

Tel. 05422 1720

kirmeslauf@sv-viktoria-gesmold.de

 

 

  • 1 Anwendungsbereich – Geltung

(1) Die Veranstaltung ist vom zuständigen Verband genehmigt. Sie wird nach den gültigen Bestimmungen für Volkslaufveranstaltungen durchgeführt und findet bei jeder Witterung statt. Die Streckenlängen orientieren sich an den vom DLV zugelassenen Streckenlängen.

(2) Diese Teilnahmebedingungen sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Änderungen, die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekannt gegeben werden, werden ohne Weiteres Vertragsbestandteil.

 

  • 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen

(1) Bei allen Läufen, Jugend- sowie Erwachsenenläufe, ist das Mindestalter aus den Tabellen der Deutschen Leichtathletik Ordnung zu beachten. Diese Altersbeschränkungen müssen unbedingt eingehalten werden. Andernfalls wird keine Startgenehmigung erteilt, bei Missachtung dieser Regel werden die Läufer disqualifiziert.

(2) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.

(3) Versicherung

Für die Veranstaltung besteht ein Versicherungsschutz in Form einer Haftpflicht- und Unfallversicherung für Veranstaltungsteilnehmer:

  1. Vereinsmitglieder

Für teilnehmende Mitglieder von Vereinen des LSB besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Unfall-, Haftpflicht-, und Rechtsschutzversicherung des Sportversicherungsvertrages. Der Versicherungsschutz besteht auch auf den direkten Wegen zu und von der oben genannten Veranstaltung.

  1. Nichtmitglieder

Für die an der vorgenannten Veranstaltung aktiv teilnehmenden Nichtmitglieder besteht im Rahmen des vom Niedersächsischen Leichtathletikverband e.V. abgeschlossenen Zusatzvertrages SpV 57920007 ebenfalls Versicherungsschutz im Umfang der Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung des Sportversicherungsvertrages, Stand 01. Januar 2012. Der Versicherungsschutz gilt, insoweit nicht bereits Versicherungsschutz über eine bestehende Nichtmitgliederversicherung gegeben ist. Der Versicherungsschutz für das versicherte Nichtmitglied – unabhängig vom Alter – beginnt jeweils mit dem Eintreffen auf dem für die Veranstaltung vorgesehen Startplatz zum Zwecke der aktiven Teilnahme und endet mit dem Verlassen der Laufstrecke, spätestens mit Beendigung der Veranstaltung. Mitversichert ist der direkte Weg von der Veranstaltung nach Hause (Rückweg).

 

  • 3 Anmeldung – Teilnehmerbeitrag – Zahlungsbedingungen – Rückerstattung

(1) Die Anmeldung hat über das Internetportal laufen-os.de zu erfolgen. Nachmeldungen am Tag der Veranstaltung sind gegen Aufpreis möglich.

(2) Der Teilnehmerbeitrag ist auf laufen-os.de einzusehen. Zahlungen erfolgen am Tag des Laufes bei der Ausgabe der Startnummern an der Femelinde in Melle-Gesmold.

(3) Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat, er einer Sperre durch den DLV bzw. IAAF unterliegt oder der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen z.B. unter Einfluss von Alkohol oder Drogen (Doping) an den Start geht.

(4) Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Startnummern sind nicht übertragbar.

(5) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages als Organisationsbetrag.

(6) Die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages kommt nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht, wenn der Ausfall vom Veranstalter zu vertreten ist.

 

  • 4 Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung

(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.

(2) Mit der Anmeldung (siehe §3 – 1) zur Teilnahme am Gesmolder Kirmeslauf erkennt der Teilnehmer / die Teilnehmerin den Haftungsausschluss der Ausrichter, Veranstalter und Organisatoren an. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin wird gegen den Ausrichter, Veranstalter, Organisator und gegen die Sponsoren des SV Viktoria Gesmold e.V. oder deren Vertreter keine Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art geltend machen. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin bestätigt durch die Anmeldung, für den Wettkampf ausreichend trainiert zu haben und körperlich gesund zu sein.

(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gesmolder Kirmeslauf. Es obliegt den Teilnehmern, den Gesundheitszustand vorher zu überprüfen.

(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände und übernimmt keine Haftung für Diebstahl.

 

  • 5 Datenerhebung und -verwertung

(1) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.

(2) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, im Internet, den Sozialen Medien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden.

(3) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben werden.

(4) Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Vereins, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse (Platzierungen und Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste, etc.) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet einverstanden.

(5) Der Teilnehmer kann der Weitergabe und der Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem Veranstalter schriftlich, per Telefax oder E-Mail widersprechen.

 

  • 6 Zeitmessung

(1) Die Zeitmessung erfolgt ausschließlich mittels Registrierung der Startnummer eines Teilnehmers / einer Teilnehmerin bei Ankunft im Ziel. Die Startnummer ist sichtbar an der Kleidung zu befestigen.

 (2) Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere auch der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so wird der Teilnehmer von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation). Im Übrigen gelten die Regeln der o. g. Sportverbände sowie § 2 Absatz 1 dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen entsprechend.

 

Ansprechpartner:

Bastian Stallkamp (b.stallkamp@sv-viktoria-gesmold.de)

 

Inhalt


Jedermannlauf und Walking (6 km)

Der Lauf/Walk setzt sich aus 2 Runden zu je 3 km zusammen. Start/Ziel ist an der Femelinde in Gesmold. Die Strecke führt zunächst über den abgesperrten Kirmesplatz in Richtung Melle. Am Kreisverkehr wird auf den Radweg gewechselt um anschließend dem Wennigser Ring zu folgen (Fußweg). Anschließend führt die Strecke wieder weiter über den Ring Richtung Süden (Straße). Auf einem befestigten Feldweg geht es hinter dem Loh entlang in Richtung Plaggenstraße, von wo aus es auf dem breiten Radweg zurück zum Kirmesplatz geht.

Hinweis: Auf Grund der besonderen Verkehrsregelungen (Flucht- und Rettungswege) im Rahmen der Gesmolder Kirmes, können nicht alle Straßen für den Lauf vollständig gesperrt werden. Hier muss auf Rad- und Fußwegen gelaufen werden. Bitte nehmen Sie Rücksicht und haben Sie Verständnis.

Hauptlauf (10 km)

Der Lauf setzt sich aus 3 Runden zu je 3,3 km zusammen. Start/Ziel ist an der Femelinde in Gesmold. Die Strecke führt zunächst über den abgesperrten Kirmesplatz in Richtung Melle. Am Kreisverkehr wird auf den Radweg gewechselt um anschließend dem Wennigser Ring zu folgen (Fußweg). Nach einem kurzen Abstecher durch die Siedlung im Hainbuchenweg führt die Strecke wieder weiter über den Ring. Auf einem befestigten Feldweg geht es hinter dem Loh entlang in Richtung Plaggenstraße, von wo aus es auf dem breiten Radweg zurück zum Kirmesplatz geht.

Hinweis: Auf Grund der besonderen Verkehrsregelungen (Flucht- und Rettungswege) im Rahmen der Gesmolder Kirmes, können nicht alle Straßen für den Lauf vollständig gesperrt werden. Hier muss auf Rad- und Fußwegen gelaufen werden. Bitte nehmen Sie Rücksicht und haben Sie Verständnis. 

Kinderläufe (U8: 0,8 km und U12: 1,6 km)

Die Strecke besteht aus einer Runde (U8 Lauf) bzw. aus zwei Runden (U12 Lauf). Start ist an der Femelinde Richtung Melle über den gesperrten Kirmesplatz. Die Runde verläuft weiter über den Von-Amelunxenweg und Zur Femelinde zurück zur Linde. Alle Straßen sind für die Zeit des Laufes vollständig gesperrt.

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